
1. Zivilprozessrecht: Als erledigt gilt der Rechtsstreit, wenn die Hauptsache nach Eintritt der Rechtshängigkeit gegenstandslos wird, beispielsweise nach Erhebung der Klage die geforderte Summe bezahlt ist oder die Sache herausgegeben wurde. Mit dem Eintritt des erledigenden Ereignisses ist die...
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Gerade zum jetzigen Zeitpunkt dürfte dieser Begriff häufiger fallen, wenn es um Auseinan-dersetzungen um Rabattgesetz oder Zugabeverordnung geht. Seite Ende Juli sind beide Regelungen endgültig abgeschafft und Rechtsstreitigkeiten, die sich hierum noch drehen, laufen wohlmöglich ins Leere. Im Grunde geht es bei der Erledigung darum, dass sich i...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Gerade zum jetzigen Zeitpunkt dürfte dieser Begriff häufiger fallen, wenn es um Auseinan-dersetzungen um Rabattgesetz oder Zugabeverordnung geht. Seite Ende Juli sind beide Regelungen endgültig abgeschafft und Rechtsstreitigkeiten, die sich hierum noch drehen, laufen wohlmöglich ins Leere. Im Grunde geht es bei der Erledigung darum, dass sich i...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Erledigung der Hauptsache, Beendigung eines Rechtsstreits durch ein Ereignis (z. B. Zahlung der eingeklagten Forderung vor gerichtlicher Entscheidung), das die Klage gegenstandslos macht. Entweder erklären beide Parteien einvernehmlich die Erledigung der Hauptsache, oder das Gericht stellt auf Antra...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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